Der Verein hilft bei der Organisation der Behandlung von schwer kranken Kindern und solchen mit seltenen Krankheiten, bei denen eine Chance auf Besserung besteht, und sammelt Spenden für die Bezahlung von lebenswichtigen Behandlungen.
Die Entscheidung über die Aufnahme in das Hilfsprogramm ist vor allem auf der Wahrung der Rechte des Kindes begründet und geleitet von den Interessen jedes einzelnen Kindes.
...das Kind unter 18 Jahre alt ist.
...das Kind dringend medizinische Hilfe braucht, ohne die sein Überleben gefährdet ist.
...das Kind aus einer einkommensschwachen Familien kommt oder verwaist ist.
...das Kind keine Hilfeleistungen von anderen Hilfsorganisationen bekommt.
…alle notwendigen medizinischen Unterlagen vorhanden sind.
...die notwendige medizinische Hilfe nicht im Aufenthaltsland geleistet werden kann.
...die Untersuchung und Behandlung in der Klinik.
...das Honorar der behandelnden Ärzte und die administrativen Kosten, falls diese nicht mehr als 20% der Gesamtkosten der Behandlung darstellen.
...die Medikamente.
...die medizinische Versorgung während des ambulanten Aufenthalts.
…Mietkosten für die medizinische Ausrüstung und verschiedene Materialkosten.
...Untersuchung und Besuch bei beim Arzt während der ambulanten Behandlung.
Grundlage für die Prüfung einer möglichen Aufnahme des Kindes in das Hilfsprogramm ist der von den Eltern oder Sorgeberechtigten vollständig ausgefüllte Antrag.
Der Antrag kann auf allen konventionellen Wegen eingereicht werden: per Post, als Fax, per E-Mail oder persönlich. Zusätzliche Unterlagen müssen dem Antrag als Kopien beiliegen.
Folgende Unterlagen müssen als Kopie beiliegen:
Priorität bei der Planung von aktiven Hilfsmaßnahmen liegt bei Kindern, die dringend lebenswichtige Hilfe benötigen!
...administrative Kosten und Honorare von Ärzten, die 20% der Gesamtausgaben der Behandlung übersteigen
...Anfahrtskosten
...Unterbringung und Verpflegung außerhalb der Klinik
...Übersetzungsdienstleistungen, wenn diese nicht in der Rechnung der Klinik enthalten sind
...Begleitung und Patientenvermittlung
...alternative Behandlungsmethoden
Das Einstellen des Sammelns von Spendengeldern und anderweitiger Hilfeleistungen (vorzeitiger Vertragsabbruch) kann in folgenden Situationen vom Verein beschlossen werden:
Die Behandlung in Deutschland stellt sich als nicht effektiv heraus.
Die administrativen Kosten und die Honorare der behandelnden Ärzte übersteigen 20% der gesamten Behandlungskosten.
Es wird ein Fehlverhalten der Eltern des kranken Kindes festgestellt, genauer:
Bei fristloser Aufhebung des Vertrags zur Hilfeleistung trifft der Verein selbstständig die Entscheidung, was mit dem bereits gesammelten Spenden geschehen soll, d.h. ob mit ihnen die bereits erbrachten Behandlungsmaßnahmen bezahlt werden oder das Geld an ein anderes Kind weitergeht.
* Der Verein gestattet das selbstständige Sammeln von Spendengeldern für die Finanzierung von eigenen Bedürfnissen, wie z.B. Unterkunft und Verpflegung außerhalb der Klinik, auf ein privates Spendenkonto, falls dies im gesetzlichen Rahmen des Residenzlandes geschieht. Eltern und Sorgeberechtigte tragen die Verantwortung für ihr Handeln. Der Verein übernimmt keine Haftung.
Vorsitzende: Alesya Kravchenko
Dennacherstr. 23
75334 Straubenhardt
Tel. 07082 940771
Fax 07082 940772
info@grosses-herz-fuer-kleine.de
IBAN: DE33666500850008911770
BIC: PZHSDE66XXX
Stichwort: Grosses-Herz
1. ENGELSCHUTZ als Codewort der Aktion eingeben
2. SMS an 81190 schicken
3. Der Betrag wird via Handy abgebucht
4. Sie erhalten eine Dankesnachricht als Bestätigung
* Ihre Charity SMS hilft mit einmalig 5,00€. „Großes Herz für Kleine e.V." und die Mobilfunkanbieter verzichten auf die Erlöse - bis auf die minimale technische Gebühr von 17 Cent (zzgl. SMS-Versandkosten).
Р/Счет 40703810038000006179
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К/сч 30101810400000000225
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